Behördenrabatt

Triple Action gewährt Angestellten von Militär und Behörden einen Behördenrabatt von 10% auf alle Artikel, die auf der Shopseite www.tripleaction.de erhältlich sind. Sollten Sie Pakete über die Feldpost empfangen, entfällt zusätzlich die 19% Umsatzsteuer bei Einsätzen im Außereuropäischen Ausland.

Militär- und Behördenangestellte erhalten bei Triple Action 10% Rabatt auf taktische Bekleidung und Ausrüstung

FAQ:

Wann und wie wird der Behördenrabatt gewährt?

  • Bitte registrieren Sie sich über die >> Anmeldung << als Behördenmitarbeiter.
  • Senden Sie uns anschließend ein Foto Ihres aktuell gültigen Dienstausweises als Foto Mail oder Fax zu. (Passfotos können geschwärzt werden.)
  • Kontaktdaten für die Dienstausweiskopie: Mail: info@tripleaction.de oder Fax: +49 211 56666 495
  • Der Behördenrabatt ist grundsätzlich nicht rückwirkend auf bestehende Bestellungen anwendbar sondern greift erst nach Prüfung und Freischaltung in Ihrem Kundenkonto.


Datenschutz-Informationen zur Handhabung des übermittelten Behördenausweises

  • Nach Freigabe des Behördenrabattes und freischaltung im Kundenkonto wird die Kopie des Behördenausweises umgehend gelöscht.
  • Wir behalten uns nach einer Karenzzeit von 2 Jahren vor, den Behördenausweis ein weiteres Mal als Kopie vorlegen zu lassen um Mißbrauch zu vermeiden.
  • Daten des Behördenausweises wie Passfotos oder Geburtsdatum können grundsätzlich geschwärzt werden, die Behörde an sich, die Gültigkeitsdauer und der Vor-und Zuname müssen aber eindeutig erkennbar sein.

Für Einsatzkräfte und Behörden die sich im außereuropäischen Einsatzland befinden entfällt zusätzlich zum Behördenrabatt die Mehrwertsteuer von 19%.

Alle Lieferungen die über die deutsche Feldpost in das außereuropäische Einsatzland getätigt werden sind zusätzlich zu dem gewährten Behördenrabatt von der deutschen Mehrwertsteuer befreit. Bitte registrieren Sie sich für eine Bestellung mit Behördenrabatt und zusätzlichem Feldpostversand hier über diesen Link: Feldpostregistrierung

Eine zusätzliche Übermittlung des Dienstausweises ist bei der Feldpostregistrierung nicht mehr notwendig, der Behördenrabatt greift automatisch.

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